Frage von Martin S. • 28.01.2024
Antwort von Martin Diedenhofen SPD • 27.02.2024
Ich hoffe, Sie können meine Beweggründe nachvollziehen.
Ich hoffe, Sie können meine Beweggründe nachvollziehen.
Grundsätzlich gilt das, was wir auch im Gesetz beschließen werden. Dieser Entwurf sieht derzeit vor, dass man im privaten Raum maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen darf, im öffentlichen Raum maximal 25 Gramm.
Wie bereits in meiner letzten Antwort geschrieben, fehlen dazu noch wissenschaftliche Gewissheiten über ME/CFS. Daran wird aber gerade geforscht. Genau deshalb habt die Regierungskoalition die Forschungsmittel für ME/CFS verzwanzigfacht.
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.