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Wie stehen Sie zu der Forderung Ihres Kollegen Dobrindt, die Linkspartei verbieten zu lassen?

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Ilse Aigner
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Frage von Birgit K. •

Wie stehen Sie zu der Forderung Ihres Kollegen Dobrindt, die Linkspartei verbieten zu lassen?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Äußerungen des Bundesministers Alexander Dobrindt bezüglich eines möglichen Verbots der Linkspartei.

Ein Parteiverbot stellt in Deutschland eine Maßnahme mit sehr hoher verfassungsrechtlicher Hürde dar. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes kann eine Partei nur dann als verfassungswidrig eingestuft und verboten werden, wenn sie darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Die alleinige Zuständigkeit für ein solches Verbot liegt beim Bundesverfassungsgericht. Dabei reicht es nicht aus, verfassungsfeindliche Ansichten zu vertreten – die Partei muss diese Ziele aktiv und aggressiv verfolgen, und es muss eine realistische Erfolgsaussicht bestehen. 

Die Gesamtpartei „Die Linke“ wird derzeit nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Allerdings stehen bestimmte extremistische parteiinterne Strömungen und Unterorganisationen unter Beobachtung einzelner Landesämter für Verfassungsschutz.

Forderungen nach Parteiverboten müssen stets anhand der strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben geprüft werden. Die bestehenden rechtsstaatlichen Instrumente, einschließlich der Beobachtung extremistischer Teilstrukturen durch den Verfassungsschutz, halte ich für den richtigen und verhältnismäßigen Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner, MdL

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