Antwort 06.01.2026 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
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Ihre Frage betrifft in erster Linie die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes.
Wenn eine Einigung mit dem Kostenträger Bezirk nicht herbeigeführt werden kann, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
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