Wer durch eine vorgeschriebene o. öffentlich empfohlene Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Leistungen nach dem IfSG bzw.SGB XIV erhalten
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Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen auf einen Kaffee /Tee/Wasser zu treffen, um mich mit Ihnen über Ihre Situation, die Rolle der Krankenkassen und die Lage im Gesundheitssystem auszutauschen. Wenn Sie mögen. Außerdem werde ich Ihnen nochmal schreiben, sobald die Infos aus der Fachabteilung mir vorliegen.
Wir fordern jedoch mehr Unterstützung für Erkrankte. Ein wichtiger Punkt ist die Versorgungslage: Für Betroffene gibt es Spezialambulanzen der Uniklinik Marburg und der Charité Berlin.
Persönliche Erfahrungen wie Ihre zeigen mir noch einmal: Wir dürfen niemanden, der von einer Erkrankung im Zusammenhang mit einer Impfung betroffen ist, mit den Folgen alleine lassen.
Mir ist allerdings bisher keine Studienergebnis bekannt, das den Nutzen einer Immunabsorption bei dieser Diagnose eindeutig belegt. Nur wenn der Nutzennachweis erbracht ist, können Kassen die Kosten erstatten. Ich kann verstehen, dass dies für Sie individuell frustrierend ist, aber dies ist ein wichtiges Prinzip unseres Gesundheitssystems.