Antwort 05.05.2026 von Reem Alabali Radovan SPD
Seien Sie versichert, dass die SPD-Fraktion dieses Thema sehr ernst nimmt und wir Ihren Unmut gut nachvollziehen können.
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Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
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vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Vor diesem Hintergrund sehe ich die aktuelle Entwicklung kritisch Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten nahezu verdoppelt. Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen sind innerhalb eines Jahrzehnts um rund 40 Prozent gestiegen.