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Bestrebungen, die sich gegen die unabänderlichen obersten Wertprinzipien unserer Demokratie richten, müssen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.
Der Bundesverfassungsschutz hat zumindest Teile der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, die gesamte AfD gilt beim Verfassungschutz zumindest als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Stattdessen sehe ich die öffentliche Auseinandersetzung mit der Partei und ihren Standpunkten – und die Offenlegung der fehlenden politischen Substanz als wichtig im Umgang mit der AfD.
Bislang hat der Bundesverfassungsschutz Teile der AfD als rechtsextrem eingestuft und die gesamte AfD gilt beim Verfassungsschutz weiterhin zumindest als Verdachtsfall.
Der Kampf gegen Rechts stellt eine große Herausforderung dar und muss mit allen Mitteln der demokratischen Gesellschaft und des wehrhaften Rechtsstaates geführt werden.