Antwort 23.06.2025 von Christian Gehring CDU
Sehr geehrter Herr M.,
Sehr geehrter Herr M.,
Weder die Bayerische Verfassung noch das Grundgesetz sehen die Möglichkeit vor, dass sich ein Bundesland für unabhängig erklären könnte
Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.