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Bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union werden die Themen Rente und die Finanzierung der Sozialsysteme eine wichtige Rolle spielen. Ich werde Ihre Hinweise und Anregungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen bei Betriebsrenten und Direktversicherungen in die Verhandlungen mitnehmen.


Für mich ist es Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, für bedarfsgerechte Zugänge zu sorgen.

Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.

Integrationsbeiräte auf bezirklicher Ebene können das ändern.