Antwort 26.11.2025 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr S.,
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Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.
Tierschutz braucht endlich Konsequenz statt schöner Worte.
https://pardok.parlament-berlin.de/