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Bei konkreten Hinweisen auf systematische Wahlfehler wäre eine Neuauszählung nötig. Belastbare Anhaltspunkte dafür liegen mir derzeit nicht vor.
Der langandauernde Prozess ist verständlicherweise von den Betroffenen zu beklagen – nichtsdestotrotz ist zu beachten, dass auch übereilte Reaktionen das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen nicht stärken. Letztlich relevant ist ein nachvollziehbares und rechtssicheres Ergebnis.
Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.
Wichtig ist, dass es sich derzeit um einen ersten Referentenentwurf des BMG handelt, der den Ressorts, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Bis ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wird noch einige Zeit vergehen und es voraussichtlich auch noch Änderungen am Entwurf geben.