
Antwort ausstehend von Daniel Kölbl CDU

2026 wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft.
Wie Sie richtig sagen, wird die Rentenkommission planmäßig im Sommer nächsten Jahres konkrete Vorschläge auf den Tisch legen - welche das sind, ist logischerweise heute noch nicht klar
Die gesetzliche Änderung hat jetzt die Ebene der Fachausschüsse durchlaufen. Der endgültige Beschluss im Landtag ist im Dezember diesen Jahres vorgesehen.
Für die Frage ist die Bundesregierung zuständig.