In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
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Ihr Unverständnis über diese Ungleichbehandlung kann ich nachvollziehen. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen beruhen auf Landesrecht.
Dazu gibt es jedoch bisher keine Einigung in der Koalition.
Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Aber auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen.
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann. So auch in der aktuellen Tarifrunde mit den Öffentlichen Arbeitgebern.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.