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Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass unser Steuersystem gerecht ist und auf soliden Füßen steht.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 26. März 2025.

Art. 28 Grundgesetz schützt zwar das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, stellt dabei jedoch lediglich sicher, dass es ein solches Selbstverwaltungsrecht gibt – nicht jedoch, wie genau dieses ausgestaltet oder im Detail geregelt ist. Diese Ausgestaltung liegt in der Hoheit der jeweiligen Landesgesetzgebung.

In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.

Ein Sondervermögen bietet den Vorteil, große und wichtige Projekte zu realisieren, ohne den regulären Haushalt zu sehr zu belasten.