Frage von Olaf D. • 07.03.2024
Antwort von Johann Saathoff SPD • 11.03.2024
Die Angabe der Kollegin Bahr kann ich nicht bestätigen. Die Arbeiten dazu laufen, ich kann Ihnen aber leider kein Datum nennen.
Die Angabe der Kollegin Bahr kann ich nicht bestätigen. Die Arbeiten dazu laufen, ich kann Ihnen aber leider kein Datum nennen.
Ich verweise Sie hiermit höflich auf meine vorherige Antwort.
Die Voraussetzung für die Auszahlung eines Klimageldes ist zunächst ein technischer Zahlungsmechanismus, welcher Direktzahlungen an Privatpersonen ermöglicht.
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.