Frage von Oliver J. • 08.08.2021
Antwort von Aydan Özoğuz SPD • 25.09.2021
wie angesprochen verweise ich an Ihre vorangestellten Fragen, auf die ich in einer Antwortmail zusammengefasst habe.
wie angesprochen verweise ich an Ihre vorangestellten Fragen, auf die ich in einer Antwortmail zusammengefasst habe.
Der Staat darf seine Bürger:innen nicht im Namen einer "öffentlichen Ordnung" generell als Störenfriede derselben behandeln, wenn sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen.
Eine Impfpflichtige halte ich aktuell für nicht zielführend und stehe ihr auch kritisch gegenüber.
Selbstverständlich.