(...) Ich denke, man sollte hier zunächst den rechtlichen Rahmen ausschöpfen, der bereits vorhanden ist. Dazu gehören die Lebensmittelkontrollen in den Ländern und deren Handlungsspielraum, der es erlauben würde, Hersteller ggf. beim Namen zu nennen. (...)
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(...) werden. Ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal: Wo Käse und Schinken draufsteht, muss auch Käse und Schinken drin sein. (...)
(...) In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Dieses führt in Zusammenarbeit mit mehreren Bewertungsbehörden eine umfassende wissenschaftliche Prüfung der Zulassungsfähigkeit von Pflanzenschutzmitteln durch. (...)
(...) Ich spreche mich klar gegen eine Nährwertkennzeichnung ausschließlich auf der Basis eines einfachen Farbpunktesystems aus, wie sie die Ampelkennzeichnung vorsieht. (...)
Sehr geehrter Herr Pöppinghaus,
(...) verweisen. Meine Forderung, die für Lebensmittelkontrollen zuständigen Bundesländer sollten bei Verstößen die Namen der betroffenen Hersteller und Produzenten veröffentlichen, stellt eine einfache und praktikable Lösung des Problems dar. Auf diese Weise können die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst entscheiden, ob sie die Produkte der entsprechenden Hersteller noch in ihrem Einkaufskorb haben möchten oder nicht. (...)