Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 20.08.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 08.09.2025 von Dennis Thering CDU
Der Senat verweist auf Sensibilisierung der Teamleitungen und die Einführung der elektronischen Akte als nachgelagerte Prozesse, um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen.
Antwort 17.09.2025 von Heike Sudmann Die Linke
Da wir nur begrenzt Einblick in die konkreten Verwaltungsabläufe in den Geschäftstellen haben, kann ich Ihre Frage daher nicht beantworten und bitte Sie, sie an die Verantwortlichen zu stellen
Antwort 27.10.2025 von Sina Imhof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Durch elektronische Aktenführung, engmaschigere Kontrollen und Sensilbilisierung der Teamleitungen ist ein vergleichbares Geschehen praktisch ausgeschlossen.
Antwort 03.09.2025 von Dirk Kienscherf SPD
Mit Blick auf die weitgehend erfolgte Umstellung auf die elektronische Akte ist heutzutage ein vergleichbares Geschehen allerdings nahezu ausgeschlossen.
Antwort ausstehend von Michael Blos AfD