Antwort 17.11.2025 von Stephan Pilsinger CSU
Wir sollten den privaten Trägern im Wettbewerb den Spielraum lassen, den sie brauchen und der ihnen vom Grundgesetz her auch zusteht
Wir sollten den privaten Trägern im Wettbewerb den Spielraum lassen, den sie brauchen und der ihnen vom Grundgesetz her auch zusteht
Der Zugang zu einer notwendigen Therapie darf nicht zu einer finanziellen Überforderung führen.
Um eine breitere kommunalpolitische Perspektive zu erhalten, werde ich das Thema in einer der kommenden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einbringen
Insofern bleibt der nächste Zwischenbericht abzuwarten.