Antwort 05.01.2026 von Nicole Hoffmeister-Kraut CDU
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Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
Sehr geehrte Frau K.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.