Frage von Steffen R. • 25.02.2024
Antwort von Alexander Throm CDU • 05.03.2024
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
wie Sie auf meiner Website und unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben das Bundestages nachlesen können, verfüge ich über keinerlei Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder als Lobbyist.
nein.