Frage von Thomas W. • 29.01.2024
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können.
Wir Freie Demokraten setzen uns ausdrücklich auch für einen Bürokratieabbau auf europäischer Ebene ein, um einen europäischen Markt Wirklichkeit werden zu lassen.