Wie Sie sicher der Presse entnehmen konnten hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Wahlrechtsreform vorgelegt. Damit wird sichergestellt, dass das Parlament künftig die Regelgröße von 598 nicht mehr überschreitet.
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wir fordern seit langer Zeit eine Parlamentsverkleinerung. Nach meiner Vorstellung sollte die Hälfte der Abgeordneten direkt und die andere über Listen gewählt werden. Bei der Zahl der Wahlkreise ergebe das 598 Abgeordnete. Wenn man die Überhangmandate so regelte, wie das Bundesverfassungsgericht das vorgeschlagen hat, gäbe es maximal 15 Überhangmandate.
Unsere Position ist klar: Deutliche Verkleinerung des Bundestages (übrigens auch vieler Landesparlamente) unverzüglich
Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, das Wahlrecht zu ändern, um nachhaltig das Anwachsen des Bundestages zu verhindern und ihn in Richtung seiner gesetzlichen Regelgröße von 598 zu verkleinern. Dazu haben wir bereits am 5. Juli 2022 folgenden gleichlautenden Beschluss gefasst:
Der Ausschluss jüngerer Menschen an der Teilhabe demokratischer Entscheidungsprozesse, ist nicht zufriedenstellend. Vielmehr zeigt sich, dass die Entscheidungen oftmals die jungen Menschen betreffen. Die Senkung des Mindestwahlalters würde dazu führen, dass die Mitbestimmung in der Auseinandersetzung um globale Herausforderungen wie der Klimakrise oder der weltweiten Kinderarmut stärker forciert werden.