(...) Ich will die dortigen Ausführungen gerne auf den Punkt bringen: Soll ein Abgeordneter in den Bundestag, wenn er mit Mehrheit – egal wie groß sie ist –gewählt wurde, oder lieber der, dessen Partei deutschlandweit oder landesweit viele Stimmen bekommen hat und dessen Zuteilung dann über eine Liste erfolgt? (...)
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(...) Wir wollen in einem ersten Schritt mit Wirkung bereits zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. (...)
ein kluges Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht
(...) Hierzu soll die Zahl der Wahlkreise auf 250 reduziert und die Sollgröße des Bundestages auf 630 Sitze angehoben werden. (...)
(...) Ich teile Ihre Ansicht, dass eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag zur Begrenzung und Berechenbarkeit der Gesamtmandatszahlen notwendig ist. (...)
(...) Würde man diese Mandate nicht ausgleichen, würde die Sitzverteilung im Bundestag nicht mehr dem Ergebnis der Zweitstimmen und damit dem Wähle*innenwillen entsprechen. (...)