Antwort 04.05.2026 von Florian Oßner CSU
Sehr gerne nehme ich auch zusätzlich Ihren konkreten Vorschlag mit auf
Sehr gerne nehme ich auch zusätzlich Ihren konkreten Vorschlag mit auf
Insbesondere bei Personen, die keinen aktiven Wehrdienst leisten, ist daher aus meiner Sicht sorgfältig abzuwägen, ob Umfang und Ausgestaltung solcher Genehmigungspflichten angemessen sind. Diese Diskussion wird auf Bundesebene geführt werden müssen.
Die Verfahrensweisen für Todesfälle in Alten- oder Pflegeeinrichtungen sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Dieses setzt zwar tatsächlich eine Frist von zwei Tagen zu räumen ist. Das Heim ist allerdings auch verpflichtet, eine Nachfrist anzubieten (z.B. zwei Wochen), wenn die Angehörigen diese kurze Frist nicht wahrnehmen können.
Etwa eine NGO, die linke Parteien und deren Programmatik offen unterstützt.