
Antwort ausstehend von Sieghard Knodel parteilos

HateAid schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein – im Gegenteil: HateAid trägt dazu bei, sie zu schützen.
Artikel 25 des Grundgesetzes ist in dieser Frage von erheblicher Bedeutung. Er macht deutlich: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind in Deutschland nicht bloße außenpolitische Empfehlungen, sondern Bestandteil des Bundesrechts.
Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen).
Wir verurteilen den Krieg grundsätzlich und fordern ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen