Antwort 09.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Frage.
Selbstredend ist uns bewusst, dass viele Psychotherapeuten nebenher weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen, sei es in Kliniken, Beratungsstellen oder Hochschulen.