Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
In Deutschland ist Tierschutz eine geteilte Aufgabe zwischen dem Bund und den Bundesländern. Die Gesetzgebung ist Bundessache, während die praktische Umsetzung und Kontrolle bei den Ländern liegen. Gleichwohl setzen wir uns fortwährend für notwendige Verbesserungen ein.
Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab.
Eine Reduzierung der Anzahl der Gesetzlichen Krankenkassen ist sinnvoll