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Wie rechtfertigen Sie den Wasserkopf von über 90 redundanten Krankenkassen, wenn im Gegenzug die Refinanzierung von Fehlfahrten im Rettungswesen kaputtgespart wird?

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Christos Pantazis
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Frage von Dominik B. •

Wie rechtfertigen Sie den Wasserkopf von über 90 redundanten Krankenkassen, wenn im Gegenzug die Refinanzierung von Fehlfahrten im Rettungswesen kaputtgespart wird?

Sehr geehrter Herr Pantazis,

die Finanzierung unseres Rettungswesens gerät unter Druck. Vorhaltekosten und „Leerfahrten“ werden von Krankenkassen oft mit Verweis auf Wirtschaftlichkeit und enge Auslegung von § 60 SGB V nicht auskömmlich refinanziert.

Dem gegenüber steht eine eklatante System-Ineffizienz: Deutschland leistet sich über 90 gesetzliche Krankenkassen (Quelle: GKV-Spitzenverband) – mit über 90 Vorständen, IT-Systemen und Verwaltungsapparaten. Da ca. 95 % der Leistungen im SGB V identisch festgeschrieben sind, verwaltet dieser administrative Überbau weitgehend dasselbe Produkt.

Während Milliarden in redundanten Strukturen verpuffen, wird an der existenziellen Daseinsvorsorge gespart. Ein System mit 90-fachem administrativem Luxus darf sich nicht hinter Gesetzestexten verstecken.

Wie wollen Sie als Gesetzgeber diese Struktur-Ineffizienz auflösen, damit Kernaufgaben wie der Rettungsdienst verlässlich aus Beiträgen finanziert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Dominik B.

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