Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.
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Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit
Antwort 09.01.2026 von Julia Eisentraut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen möchten wir Sie bitten, diese direkt an mein Büro zu richten unter: buero.eisentraut@landtag.nrw.de.
Antwort ausstehend von Jan Matzoll BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Kira Braun SPD