Warum kann sich bei niedrigem Einkommen ein beamter privat kranken versichern
Guten Tag Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Beamtinnen und Beamte dürfen sich auch bei niedrigem Einkommen bzw. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (Jahreseinkommen von 77.400 Euro) privat krankenversichern, weil sie Beihilfe von ihrem Dienstherren (Bundesland/ Staat) erhalten. Beihilfe ist eine Art „Arbeitgeberanteil“ zur Gesundheitsversorgung der Beamtinnen und Beamten, eine finanzielle Unterstützung für gesundheitliche Maßnahmen.
Die Linke lehnt das Zwei-Klassen-System in der Krankenversicherung jedoch ab und will das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung beenden. Wir fordern eine gesetzliche Krankenversicherung, in die alle einzahlen - auch Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politiker und Selbstständige. Auch auf Einkommen aus Kapitalerträgen (bspw. Renditen, Mieteinnahmen) sollen Beiträge anfallen. Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir anheben, und langfristig abschaffen. So sichern wir die Finanzierung des Gesundheitssystems und verteilen die Beitragslast gerecht.
Die Linke steht entschlossen für ein soziales und verlässliches Gesundheitssystem - mit einer bedarfsgerechten Versorgung für Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel, und guten Arbeitsbedingungen und Löhnen für Beschäftigte!
Mit solidarischen Grüßen
Das Team von Ines Schwerdtner
