Was tun Sie dafür, § 188 StGB zu verschärfen oder konsequenter anzuwenden, damit rechte Hetze gegen Mandatsträger nicht länger als bloße Meinung verharmlost wird?
Rechte Akteure können in Deutschland sehr weitgehend öffentlich auftreten (NIUS) und ihre Positionen verbreiten; auch Björn Höcke darf sogar seine Ansichten öffentlich äußern. Gerade im digitalen Raum werden Hasskampagnen, persönliche Angriffe und Einschüchterung häufig strategisch eingesetzt, um demokratische Akteure wie Sie mundtot und lächerlich zu machen und rechte Deutungen zu normalisieren. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung des § 188 StGB, oder reicht weiter eine konsequente Anwendung wie im Fall "Lügenfritze" ?
Sehr geehrte Frau W.,
aktuell kommt ja eher die Forderung auf, §188 StGB abzuschaffen, aber die Zahlen sind eindeutig: Während im vorletzten Jahr noch rund 2.600 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit diesem Paragrafen gezählt wurden, waren es zuletzt bereits 4.500. Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.
Dabei geht es beim §188 StGB nicht um den Schutz einzelner wichtiger Amtsträger vor Kritik. Es geht vor allem um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren, oft nur ohne oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung, dafür aber mit vollem persönlichen Einsatz. Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Genau das verhindert der §188 StGB und genau deshalb schützen wir ihn.
Beste Grüße
Dirk Wiese
