Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
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Antwort 19.03.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.04.2025 von Jutta Wegner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Osterfeuer empfinde ich als eine Tradition, die insbesondere in meiner Region verankert ist. Jede und jeder kann selbst entscheiden, welche Traditionen er oder sie aufrechterhalten möchte.
Antwort 07.03.2025 von Wolfgang Waldmüller CDU
Ansonsten ist eine regelmäßige öffentliche Aufklärung natürlich sehr sinnvoll.
Antwort ausstehend von Tino Sorge CDU
Antwort ausstehend von Manuela Schwesig SPD
Antwort 05.03.2025 von Thorsten Frei CDU
Wir hätten diesen Weg gerne vermieden, da wir uns bewusst sind, dass viele Menschen deshalb Verunsicherung spüren. Umgekehrt sehen wir die dringende Notwendigkeit, dass sich Deutschland sehr schnell militärisch stärker emanzipieren und die Infrastruktur modernisieren muss.