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Eine Baugenehmigung verschafft aber ein Recht auf die beantragte Nutzung auf Dauer, also für immer. Daher ist es richtig, dass die Vorschrift das Erstellen der Stellplätze unabhängig von der aktuellen Bedarfsschätzung des Bauherrn fordert.
Die von Ihnen angesprochenen Home-office-Regelungen der Länder Österreich und Schweiz haben steuerrechtliche Hintergründe, die 100% Home-office ermöglichen.
Dauer-Grenzkontrollen sind rechtswidrig. Doppelbesteuerungsabkommen sollten Leben und Arbeiten erleichtern. Eine EU weite Regelung Homeoffice ist überfällig.