Antwort 15.04.2024 von Joachim Herrmann CSU
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.