Antwort 04.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Auf die ausführliche Antwort des zuständigen Ministers, Joachim Herrmann wird verwiesen.
Auf die ausführliche Antwort des zuständigen Ministers, Joachim Herrmann wird verwiesen.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Bau sowie der Erwerb von selbstgenutztem Eigenwohnraum werden im kommenden Jahr im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms möglich sein.