Informationsfreiheit stärkt Vertrauen und Demokratie. Schutzinteressen müssen gelten, dürfen Transparenz aber nicht pauschal einschränken.
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Deshalb finde ich es richtig, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Aber eben nicht nach dem Gießkannenprinzip.
Die einseitige Veränderung ohne die persönlich erbrachte Lebensleistung zu berücksichtigen halte ich nicht für zielführend, da hier der Vertrauensschutz nicht gewährleistet wäre. Andererseits halte ich es für sinnvoll Menschen, welche über die geltende Regelaltersgrenze hinaus eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausüben möchten auch finanzielle Anreize zu gewähren.
Bisher sind die Empfehlungen der Rentenkommission noch nicht beschlossen. Es ist aber geplant, bald einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen. Der Gesetzentwurf wird dann im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat diskutiert.
Eine automatische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung kann aus meiner Sicht nicht isoliert betrachtet werden.