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Klar ist aber auch: Eine Wildtierart, die nicht mehr eines strengen Schutzes bedarf, muss in unserer Kulturlandschaft einem Management zugeführt werden, welches auch Entnahmen vorsieht. Ziel des Jagdrechts ist der Erhalt eines gesunden und artenreichen Wildbestandes, was ohne eine Bejagung aus dem Gleichgewicht gerät.
Statt neuer Verbote brauchen wir ein individuelles Waffenführverbot für Schwerkriminelle und Extremisten jenseits der rechtstreuen Sportschützen und Jäger.
In unserem Antrag richten wir als CDU/CSU-Fraktion den Blick auf eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz.
Die Grenzwerte werden angepasst.
Deshalb werden wir weiter um die besten Lösungen – nicht nur für die Ukraine – ringen.