Antwort 06.10.2026 von Dirk Wiese SPD
Für alle Bundestagsabgeordnete gilt die Regelung des § 27 Abgeordnetengesetz.
Für alle Bundestagsabgeordnete gilt die Regelung des § 27 Abgeordnetengesetz.
Die Schätzungen zu den Entschädigungskosten bei einer Vergesellschaftung gehen weit auseinander. Den Vorwurf, populistisch zu argumentieren, weise ich zurück.
Die angekündigte gesetzliche Umsetzung hat sich verzögert
