Antwort 27.04.2026 von Denise Loop BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.
Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie wenden sich in ihrer Anfrage direkt an die Gesundheitsministerin, daher wird die Anfrage auch im Gesundheitsministerium beantwortet.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass eine jährliche Erhöhung um ein Prozent erfolgen muss. Dies ist eine gesetzliche Schutz- und Mindestvorgabe. Ob die Betriebsrenten darüber hinaus angepasst werden, ist Sache der Tarifvertragsparteien.