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Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Daher sind Ihre Anregungen sehr wertvoll, sie werden Eingang in die laufenden Diskussionen finden.
Ich plädiere für eine Neuregelung, in der künstlerische Therapien als eigenständige Behandlungsformen anerkannt werden, aber nur mit klaren Qualitätsstandards.
Rechtsgrundlage für Heilpraktiker reformieren, Patientensicherheit stärken und künstlerische Therapien mit klarer Rechtsgrundlage verantwortungsvoll sichern