
Antwort ausstehend von Lukas Krieger CDU

Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
Für uns ist klar: Diese Entscheidung sendet kein gutes Signal – weder für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst noch für die Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind.
Auskömmliche Praxisführung bleibt möglich, Versorgung und Beitragsstabilität müssen zusammen gedacht werden.