Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bilden aus unserer Sicht ein ausgewogenes System, das sowohl der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern als auch den berechtigten Interessen der Geschädigten Rechnung trägt.
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Insbesondere danke ich Ihnen für Ihren Hinweis, weil mir das von Ihnen beschriebene Problem so noch nicht bekannt war. Sie führen aus, dass Geschädigte „oft auf ihren Kosten sitzen“ bleiben.
Durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus November 2025 verzögert sich die Fertigstellung leider nochmals.
Artgerechte Haltung und Pflege der Tiere, möglichst stressfreie Darbietung in der Manege verbunden mit Aufklärung zum Thema Dressur und staatliche Kontrolle.
Die Frage nach der im Grundsatz "richtigen" Finanzierung der GKV - auf die Sie sich ja auch zu beziehen scheinen - wird seit September in der "Finanzkommission Gesundheit" diskutiert, die in gut drei Monaten erste Vorschläge auf den Tisch legen soll
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.