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Die Kommission empfiehlt nicht nur den Aufbau einer neuen Kapitalrente, sondern auch zahlreiche Strukturreformen innerhalb des bestehenden Rentensystems.

Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
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Bitte haben Sie Verständnis, dass mir aktuell lediglich ein kleiner Textabsatz zum IFG vorliegt (aus dem 34-Punkte-Papier der Parteispitzen). Einen Gesetzesentwurf hat der Bundestag noch nicht erhalten. Insofern kann ich noch keine abschließende Bewertung mitteilen.