Antwort 15.07.2026 von Ates Gürpinar Die Linke
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Keine Ausnahmeregeln dürfen einer sachgerechten Weiterentwicklung des Vergütungssystems im Weg stehen
Die Bedenken gegen das geplante Gesetzesvorhaben nehme ich ernst.
Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.