Erläutern Sie bitte an drei konkreten Beispielen, wo das IFG (wie von Ihnen beschrieben) derzeit zu kompliziert für die Bürgerinnen und Bürger ist und wie das durch Ihre Reform verbessert wird.
In Ihrer Antwort an Frau M. vom 7.7. schreiben Sie pauschal von einem momentan komplizierten Gesetz.
Mir ist nicht klar, wie das zukünftig besser werden soll wenn u.a. der Anspruch auf Auskunft zukünftig zunächst nachgewiesen werden soll. Sind juristische Laien nicht gerade damit überfordert?
Sehr geehrter Herr B.,
wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei wollen wir prüfen, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die Details werden im Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
