Ohne Gegensteuern wäre das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro gestiegen – das hätte einen Gesamtbeitragssatz von 19,3 Prozent bedeutet.
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Antwort 11.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 15.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um eine Kürzung der Mindestvergütung. Bislang wurden viele psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet. Dieses Volumen hat sich in zehn Jahren auf rund 3,9 Milliarden Euro (2025) fast verdoppelt. Das Gesetz überführt einen Großteil davon ins reguläre Honorarbudget. Dabei ist ausdrücklich sichergestellt, dass es dadurch nicht zu Honorarverschiebungen zulasten der Psychotherapie kommt, und laufende Behandlungen werden bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet.
Antwort ausstehend von Armand Zorn SPD
Antwort ausstehend von Aydan Özoğuz SPD
Antwort 13.07.2026 von Kathrin Michel SPD
Bislang existiert lediglich Vereinbarung aus Koa-Ausschuss, es gibt noch keine gesetzliche Ausgestaltung. SPD gegen Absenkung des bisherigen Transparenzniveaus.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU