Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ist kein "Geschenk" auf Kosten der Arbeitgeber. Sie ist freiwillig – Unternehmen können sie zahlen und dann steuerlich geltend machen.
Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich bitte direkt an das BMF wenden.