Antwort 22.06.2026 von Bärbel Bas SPD
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar.
Seit längerer Zeit ist bereits ein Anstieg bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen erkennbar.
Für mich ist entscheidend, dass am Ende zwei Ziele erreicht werden: eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung.
Die Beschlüsse müssen auf den Prüfstand
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.