Was ist Ihr Standpunkt zu den geplanten (und z.T. bereits vollzogenen) Leistungskürzungen und Reformen bzgl. der psychotherapeutischen Versorgung?
Sehr geehrter Herr Rützel,
die aktuelle Lage der psychotherapeutischen Versorgung ist prekär. Neben monate- bis jahrelangen Wartezeiten auf Therapieplätze, wurden die Gehälter von Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen um 4,5% gekürzt. Dies und die nun geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen wird die psychotherapeutische Versorgung weiter verschlechtern. Zudem ist aufgrund der fehlenden Finanzierung der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur Fachpsychotherapeutin nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes von 2019, auch die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung gefährdet.
Mich interessiert, wie Sie mit diesem Problem, besonders in Hinblick auf das Recht auf psychische und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs.2 des Grundgesetzes) und der Verpflichtung zuständiger Akteure zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung nach § 27 SGB V und § 75 SGB V, bei ihrer Tätigkeit im Bundestag umgehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
H. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie bezieht sich vor allem auf einen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses. Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Er steht zwar unter der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums, ist aber bewusst "politikfrei" gehalten. Das macht eine politische Intervention bei Entscheidungen dieses Gremiums schwierig bzw. diese sind ja bewusst nicht gewollt. Das muss man bei der Beurteilung der Lage immer mitbedenken.
Ja, der Bundestag kann hier als Gesetzgeber neue Vorgaben machen, aber die Akteure der Selbstverwaltung würden das sicher nicht einfach so mit sich machen lassen. Im Gegenteil. Eine Änderung hier würde Ihnen in der aktuellen, akuten Lage, aber auch nicht helfen. Bis dieses Geflecht der Selbstverwaltung aufgelöst und durch ein neues System ersetzt wäre, würden Jahre vergehen. Das ist also erstmal keine Lösung für Ihr Anliegen, das ich nicht nur gut verstehen kann, sondern auch teile.
Unsere Fachpolitiker stehen mit Ihren Interessenvertretern in Kontakt, um die Punkte, die der Gesetzgeber in der Hand hat, miteinander zu diskutieren und weiter voranzubringen. Ich selbst bin kein Gesundheitspolitiker. Ich stehe, wie gesagt, bei den Verhandlungen in diesem Bereich nicht in der ersten Reihe, muss mich in der Sache also auf unsere Spezialisten verlassen. Gleichwohl bin ich als Arbeits- und Sozialpolitiker doch mittendrin. Denn nur wer körperlich und geistig gesund ist, kann arbeiten. Und wie wichtig ein geregeltes, vielleicht sogar erfüllendes Berufsleben für unser Wohlergehen und unsere Psyche ist, wissen Sie aus Ihrer Praxis (und auch aus eigenem Erleben) besser als ich. Arbeit ist mehr als Broterwerb. So habe ich das als Gewerkschafter immer gesehen und so sehe ich das heute noch als Abgeordneter. Von daher lassen mich Ihre Proteste und Argumente nicht kalt. Im Gegenteil.
Das Bundesministerium für Gesundheit muss nun die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses rechtlich prüfen und unter bestimmten Bedingungen beanstanden, was einer Aufhebung gleichkommt. Leider hat das die Bundesgesundheitsministerin bislang nicht getan. Für mich völlig unverständlich. Es ist dafür meines Wissens aber auch noch Zeit bis Mitte Mai.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, welche negativen Auswirkungen dieser Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses auf die Versorgung haben wird und wieso dieser Beschluss bislang nicht beanstandet wurde. Es gibt in der Sache, das ist kein Geheimnis, zwischen den Koalitionspartnern offensichtlich ganz unterschiedliche Meinungen. Wer sich wie am Ende durchsetzen wird, ist noch offen. Von daher ist es immens wichtig, dass solche Schilderungen wie Ihre auch an meine Kolleginnen und Kollegen der Union gehen. Denn was hier geplant ist, ist nicht miteinander abgesprochen. Im Gegenteil:
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns als SPD-Fraktion weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel, MdB
