
Antwort 29.01.2025 von Alexandra Mehnert CDU
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.

Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.
Einschränken des privaten Böllerns

Daher wäre eine sachliche und unvoreingenommene Bewertung der Maßnahmen während der Corona-Pandemie aus meiner Sicht begrüßenswert
Positionen zur Landwirtschaft